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Schiestl Gerüstbau GmbH
Sportplatzweg 3
6271 Uderns
ÖSTERREICH
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DGNR: 901791353
Tel.:+43(0)664 / 2442098
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Zillertal.net, Ungerank Bernhard
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Bernhard Ungerank
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+43 (0)5282/55087
www.ungerank.com
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Auftragserteilung: Wir bitten Sie, den Auf- und Abbau des Gerüstes, mittels Auftragsbestätigung eine Woche vorher bekannt zu geben, um termingerechtes Arbeiten zu ermöglichen. Die Termine verschieben sich bei Schlechtwettertagen wie z. B. Regen, Schnee oder Sturm. In dieser Zeit können keine Schadensersatzansprüche gestellt werden! Es können aber auch bei größeren Terminüberschreitungen keine Schadensersatzansprüche gestellt werden!
Aufbau: Arbeitsbehindernde Materialien wie Bauschutt, Baumaterialien oder ähnlichem, sowie Antennen, Sträucher oder sonstige Gartenanlagen müssen vom AG entfernt werden. Es muss eine Grobplanie vorgenommen worden sein. Der Gerüsttransport darf nicht behindert werden. Nach dem Aufbau wird das Gerüst auf Sicherheit überprüft und ein Protokoll erstellt. Die Benützung des Gerüstes vor einer überprüfung durch den AG ist lt. §61, Abs. 2 BauV, untersagt.
Abbau: Bei Selbstabrüstung (nach tel. Genehmigung unsererseits) besteht keine Haftung und kein Schadensersatzanspruch. Wir behalten uns vor, fehlende Teile zum Selbstkostenpreis zu verrechnen. Allfällige Schäden werden dem AG angelastet.
Gerüstreinigung: Der AG hat für eine ordnungsgemäße Reinigung des Gerüstes nach Abschluss der Arbeiten zu Sorgen, ansonsten gehen die anfallenden Reinigungskosten zu Lasten des AG.
Verputzen der Ösenlöcher: über ausdrücklichen Wunsch des AG werden die Ösenlöcher durch den AN verschlossen, dies unter der Voraussetzung, dass das erforderliche Material vom AG bereitgestellt wird und auf der Baustelle vorhanden ist. Für das Schließen der Ösenlöcher kann von uns keine wie immer geartete Haftung übernommen werden.
Der Auftraggeber bestätigt mit der Erteilung des Auftrages schlüssig, die Anbotspreise sowie die "Geschäftsbedingungen" der Firma Schiestl Gerüstbau GmbH verstanden und akzeptiert zu haben. Unvorhergesehene Leistungen werden als Regieleistungen gewertet und als solche zu den jeweils geltenden Stundensätzen abgerechnet. Für Schäden durch Dachaufbauten oder überbauungen wird keine Haftung unsererseits übernommen. Das Gerüst darf nur von unseren Fachkräften auf-, ab- oder umgebaut werden. Es dürfen keine Gerüstteile entfernt werden (Ankerstangen, Doppelgeländer usw.)!
Stehzeit: Die Verrechnung der Miete erfolgt nach dem Abbau (lt. Aufmaß) oder bei länger andauernden Baustellen, zwischendurch.
Zahlung: Die Rechnungslegung erfolgt nach Aufstellung des Gerüstes.